BALLY CONSULTING
AGB & Nutzungsbedingungen
Bedingungen für den Bally Organisationskompass für Unternehmen und Organisationen in der Schweiz.
Stand: 17. Oktober 2026
Diese Fassung dient Ihrer Information und wird derzeit nicht zum Vertragsabschluss angeboten. Die endgültigen Unterlagen erhalten Sie vor einer Bestellung. Leistungsumfang, Datenschutzanlage und Betriebsangaben werden dafür abschliessend festgelegt; auch Haftung und Gerichtsstand sind noch rechtlich zu prüfen.
1. Anbieterin und Anwendungsbereich
Anbieterin ist Romina Bally, handelnd unter BallyBGM, Eggenweg 6, 3604 Thun, Schweiz, E-Mail info@bally-consulting.ch. «Bally Consulting» ist der Geschäftsauftritt derselben Anbieterin; dadurch wird keine andere Rechtsperson oder GmbH bezeichnet. Diese Bedingungen gelten für Verträge mit Unternehmen und Organisationen über den Bally Organisationskompass. Sie gelten nicht als Ersatz für die gesonderten Bedingungen des freiwilligen 10-Wochen-Programms.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Die Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung regelt die Bearbeitung von Kundendaten im Auftrag und geht insoweit vor.
2. Vertrag und Leistungsumfang
Die aktuelle Website dient der Information und der unverbindlichen Kontaktaufnahme. Eine kostenpflichtige Bestellung ist hier noch nicht möglich. Für einen später freigegebenen Bestellweg gilt: Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung der Anbieterin zustande. Eine unverbindliche Anfrage oder ein noch nicht übermitteltes Formular begründet keinen Vertrag. Die Bestätigung nennt Organisation, Zugänge, Preis, Abobeginn und freigegebene Leistungen; diese Angaben sind vor der Bestellung zugänglich zu machen.
Vor einer kostenpflichtigen Bestellung erhält die bestellende Person eine korrigierbare Zusammenfassung, den Gesamtpreis, die Laufzeit und Kündigungsregel sowie speicherbare Fassungen dieser AGB und der Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung. Sie bestätigt deren Annahme aktiv über nicht vorausgewählte Auswahlfelder und nimmt die Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Die Bestellannahme, Dokumentversionen und Bestätigung werden nachvollziehbar dokumentiert. Eine allgemeine Datenschutzinformation ist keine pauschale Einwilligung in sämtliche Datenbearbeitungen.
Die bestellende Person handelt im Namen der bezeichneten Organisation und bestätigt ihre Berechtigung zum Abschluss des Abonnements und der Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarung. Eine HR-Funktion allein begründet keine Vertretungsberechtigung. Erforderliche interne Zustimmungen, Budget- und Beschaffungskompetenzen muss die Organisation beachten. Bei fehlender Berechtigung ist eine Anfrage statt einer kostenpflichtigen Bestellung möglich. Gemeinden und andere öffentliche Stellen erhalten denselben direkten Online-Buchungszugang wie andere Organisationen. Die Anbieterin verlangt im Standardablauf keine Nachweise interner Genehmigungen und führt keine gesonderte Freischaltungsprüfung allein wegen der Organisationsart durch. Die Organisation ist für ihre internen Genehmigungen und die Zulässigkeit ihres Einsatzes verantwortlich; die eigenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Anbieterin bleiben bestehen. Die elektronische Bestätigung ersetzt keine gesetzlich oder intern erforderliche zusätzliche Genehmigung oder Form.
Die Software unterstützt die Erfassung und zusammengefasste Auswertung von Rückmeldungen und Kennzahlen, die Auswahl und Dokumentation von Verbesserungsmassnahmen sowie deren Verlaufskontrolle. Massgeblich ist der bei Vertragsschluss beschriebene, freigegebene Leistungsumfang. Als Vorschau oder Aufbauversion bezeichnete Funktionen gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als Vertragsleistung.
Auswertungen sind Entscheidungshilfen. Sie ersetzen weder die Klärung mit Mitarbeitenden noch medizinische, rechtliche oder arbeitspsychologische Beratung oder die gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers. Befragungswerte belegen keine bestimmte Ursache oder Wirksamkeit einer Massnahme. Ein wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Teilnahmequote oder das Erreichen eines Organisationsziels wird nicht zugesichert.
3. Zugänge und zulässige Nutzung
Die Organisation bestimmt ihre berechtigten Verantwortlichen und verwaltet deren Berechtigungen. Jeder Softwarezugang ist persönlich; Zugangsdaten dürfen nicht geteilt werden. Mitarbeitende benötigen für eine Befragung grundsätzlich keinen Dashboardzugang. Die Organisation meldet unberechtigte Zugriffe oder kompromittierte Zugänge unverzüglich.
Die Organisation verwendet die Software nur rechtmässig und darf weder Schutzmechanismen umgehen noch fremde Daten abrufen. Einzelpersonen dürfen nicht mittels kleiner Gruppen, kombinierter Filter oder wiederholter Auswertungen identifiziert werden. In Supportanfragen, Zielen oder allgemeinen Freitextfeldern sind keine vertraulichen Mitarbeiterangaben zu übermitteln. Besondere Schutz- und Gefährdungsfälle gehören an geeignete vertrauliche Anlaufstellen.
4. Datenschutz und Verantwortung der Organisation
Für Mitarbeiterdaten ist grundsätzlich die Organisation verantwortlich; die Anbieterin bearbeitet diese nach dokumentierter Weisung gemäss der Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung. Die Organisation klärt die Zulässigkeit der Erhebung, informiert Teilnehmende vorab und beachtet die angekündigten Vertraulichkeitsregeln. Freiwillige Teilnahme darf nicht durch die Software zu einer Pflicht umgedeutet werden.
Anonym zusammengefasste Befragungsergebnisse werden nur nach den geltenden Mindestfallzahlen und Rückschlussschutzregeln angezeigt. Mindestfallzahlen allein garantieren keine Anonymität. Persönliches, freiwilliges Onboarding- oder Exit-Feedback darf nur im ausdrücklich gewählten und angekündigten vertraulichen Modus an die benannten Berechtigten gelangen. Die Organisation darf diesen Modus nicht als anonyme Befragung bezeichnen.
Die Organisation ist für die Richtigkeit ihrer Angaben, geeignete Berechtigungen und zulässige Datenquellen verantwortlich. Exportierte Berichte muss sie selbst geschützt aufbewahren und gezielt weitergeben. Datenschutzrechte und zwingende Pflichten werden durch diese Bedingungen nicht beschränkt.
5. KI-gestützte Unterstützung
Soweit im freigegebenen Leistungsumfang aktiviert, unterstützt KI die verständliche Aufbereitung freigegebener, bereinigter Zusammenfassungen, die Erkennung von Mustern und die Priorisierung zulässiger Massnahmen anhand der aktuellen Ziele. Die Anbieterin benennt den eingesetzten Dienst, Zwecke und Datenbearbeitungen in der Datenschutzerklärung und der Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarung.
KI-generierte Inhalte sind als solche erkennbar. Mögliche Erklärungen werden als zu prüfende Hypothesen bezeichnet. Die Software trifft keine automatisierten Personalentscheide über einzelne Mitarbeitende. Die Organisation prüft Vorschläge vor der Umsetzung. Bei fehlender geeigneter Datenbasis werden keine belastbaren Aussagen vorgetäuscht; ein Ausfall der KI kann die Unterstützung vorübergehend einschränken.
6. Preise, Rechnung und Zahlung
Der vereinbarte Grundpreis beträgt CHF 149 je Organisation und Abomonat einschliesslich eines persönlichen Softwarezugangs. Jeder zusätzliche persönliche Zugang kostet CHF 19 je Abomonat. Die Auftragsbestätigung weist die tatsächlich geschuldete Gesamtsumme und gegebenenfalls die gesetzliche Mehrwertsteuer aus. Die verbindliche Preisangabe einschliesslich der steuerlichen Behandlung wird vor einer Bestellung mitgeteilt.
Die Abrechnung erfolgt durch manuelle Rechnung mit Zahlungsziel zehn Tage. Nicht vereinbarte kostenpflichtige Zusatzleistungen werden nur nach gesonderter Zustimmung erbracht. Bei Zahlungsverzug kann die Anbieterin nach Mahnung und angemessener Nachfrist den Zugang aussetzen. Schutzpflichten und eine vereinbarte Datenrückgabe bleiben bestehen.
Preisänderungen gelten frühestens für einen künftigen Abomonat und werden mindestens einen vollen Abomonat im Voraus mitgeteilt. Die Organisation kann vor Inkrafttreten zum Ende des laufenden Abomonats kündigen.
7. Laufzeit und Kündigung
Das Abonnement beginnt zum bestätigten Termin und verlängert sich jeweils um einen Abomonat. Es kann jederzeit zum Ende des bezahlten Abomonats per E-Mail an info@bally-consulting.ch gekündigt werden. Die Anbieterin bestätigt Eingang und Enddatum. Nachträglich hinzugebuchte Zugänge und deren Abrechnung müssen vor der Buchung ausdrücklich bestätigt werden.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Soweit zumutbar, ist zuvor eine angemessene Frist zur Behebung einer Vertragsverletzung zu setzen.
Vor Vertragsende kann die Organisation die vorhandenen freigegebenen Exportfunktionen nutzen. Rückgabeformat, Frist und Löschung nach Vertragsende richten sich nach der vor Start vollständig ausgefüllten Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarung. Es wird kein unbegrenzter Zugriff nach Vertragsende zugesagt.
8. Support, Wartung und Störungen
Technische Fragen und Störungen können an info@bally-consulting.ch gemeldet werden. Ein Ticket gilt erst dann als eingegangen, wenn der tatsächlich freigegebene Supportkanal den Eingang bestätigt. Das Öffnen eines lokalen E-Mail-Programms allein ist keine Eingangsbestätigung.
Bitte nennen Sie die betroffene Seite, Zeitpunkt, erwarteten Ablauf und Fehlermeldung, jedoch keine Rohantworten oder vertraulichen Mitarbeiterdaten. Die Anbieterin untersucht nachvollziehbare Störungen und behebt sie im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. Eine feste Reaktionszeit, Erreichbarkeit rund um die Uhr oder Verfügbarkeit von 100 Prozent wird nur zugesichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Planbare wesentliche Wartungen werden soweit möglich angekündigt. Zwingende vertragliche und gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
9. Korrekturen, Löschen und Wiederherstellung
Kundenseitige Änderungen sind auf die dafür freigegebenen Funktionen beschränkt. Wo vorgesehen, werden Einträge archiviert oder mit einer dokumentierten Korrektur aufgehoben, statt die Historie unbemerkt zu überschreiben. Eine echte Löschfunktion muss ihren Umfang und gegebenenfalls ihre Unumkehrbarkeit vor der Bestätigung erklären.
Bei versehentlicher Änderung oder Löschung soll die Organisation den Vorfall unverzüglich melden und weitere Änderungen am betroffenen Datensatz vermeiden. Die Anbieterin prüft eine Wiederherstellung aus einer vorhandenen geeigneten Sicherung. Ob und in welchem Umfang sie möglich ist, hängt insbesondere vom Sicherungsstand, der betroffenen Datenquelle und den Aufbewahrungsregeln ab. Es besteht keine Garantie, dass jede Änderung oder Löschung rückgängig gemacht werden kann. Eine Wiederherstellung darf keine fremden Organisationsdaten zugänglich machen und keine rechtmässige Löschung ohne zulässigen Grund rückgängig machen.
Für Daten, welche die Organisation oder ihre berechtigten Nutzer über eine vorgesehene Löschfunktion selbst gelöscht haben, besteht kein vertraglicher Anspruch auf Wiederherstellung, sofern keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung oder zwingende gesetzliche Pflicht besteht. Die Anbieterin kann eine technisch mögliche Wiederherstellung im Einzelfall prüfen. Diese Regel entbindet sie nicht von vereinbarten Sicherungs- und Sorgfaltspflichten und schliesst Ansprüche wegen eines von ihr zu verantwortenden Datenverlusts nicht pauschal aus.
Ein dokumentiertes produktives Sicherungsintervall und Wiederherstellungsziel werden nur zugesichert, wenn sie ausdrücklich vereinbart und tatsächlich eingerichtet sind. Die Organisation bewahrt erforderliche eigene Ausgangsdaten und zulässige Exporte angemessen auf. Dies entbindet die Anbieterin nicht von ihren eigenen vertraglichen Sicherheits- und Sorgfaltspflichten. Gesondert kostenpflichtige Wiederherstellungsarbeiten bedürfen einer vorherigen Vereinbarung.
10. Haftung
Die Anbieterin haftet unbeschränkt für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie in allen Fällen, in denen das zwingende Recht eine Beschränkung verbietet. Eine Haftung für Personenschäden wird nicht ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte direkte Schäden insgesamt auf die für die betreffende Organisation während der letzten zwölf Monate vor dem Schadensereignis geschuldeten Abogebühren begrenzt. Soweit gesetzlich zulässig, wird bei leichter Fahrlässigkeit die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ausgeschlossen.
Die Anbieterin haftet nicht für Schäden, die ausschliesslich auf unzulässige Nutzung, bewusst falsche Daten oder Änderungen ausserhalb der vorgesehenen Funktionen zurückgehen. Bei mehreren Ursachen ist deren tatsächlicher Beitrag zu berücksichtigen. Ein Ausfall eines eingesetzten Dienstleisters schliesst die Haftung der Anbieterin nicht pauschal aus. Die Anbieterin bleibt für ihre eigenen Pflichten verantwortlich. Kein Haftungsausschluss beschränkt Rechte betroffener Personen nach zwingendem Datenschutzrecht.
11. Rechte, Vertraulichkeit und Änderungen
Kundendaten bleiben im Verantwortungsbereich der Organisation. Die Anbieterin erhält nur die zur Vertragserfüllung erforderlichen Bearbeitungsrechte. An Software, Vorlagen und eigenen Kataloginhalten verbleiben die Rechte bei der Anbieterin oder den jeweiligen Rechteinhabern. Die Organisation erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang; zulässige interne Berichte und Vorlagen darf sie entsprechend ihrem Zweck verwenden.
Beide Parteien schützen vertrauliche Informationen. Technisch erforderliche Weitergabe an vertraglich verpflichtete Dienstleister sowie gesetzlich gebotene Offenlegung bleiben zulässig. Wesentliche Änderungen dieser Bedingungen werden rechtzeitig mitgeteilt und gelten nicht rückwirkend. Bei wesentlichen nachteiligen Änderungen besteht ein Kündigungsrecht vor deren Inkrafttreten.
12. Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Für Geschäftskunden ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz beziehungsweise Wohnsitz der Anbieterin in Thun als Gerichtsstand vorgesehen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die übrigen Bestimmungen bestehen; eine Ersatzregelung muss das zwingende Recht und den Vertragszweck beachten.
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